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Mit Urteil
vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, daß
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Karl
A. Selig
Comisariat de avarii
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Karl A. Selig
Havarie - Kommissariat
Mob. 0049 (0) 171 332 66 52 / 24h
Luisenstraße 2, D 90762
Fürth/Bay.
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Карл A. Селиг
Аварийный
комиссариат
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Kosten
Havarie - Inland
Für unsere
Tätigkeit in Deutschland berechnen wir unseren Auftraggebern:
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Besichtigung, Ermittlung,
Ausarbeitung
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EUR 70,-- pro
Stunde
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Wege- und Wartekosten
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EUR 70,-- pro
Stunde
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Schreibarbeit, etc.
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EUR 45,-- pro
Stunde
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Kilometerpauschale
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EUR -,45 pro
km
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Alle weiteren Kosten wie
Fotos, Fotokopien, Telefon, Porto, nach Anfall.
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Reisekosten, wie Flug- oder
Bahntickets, Übernachtungen, etc. stellen wir Ihnen wie
belegt in Rechnung
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Kosten für von uns
hinzugezogene externe Sachverständige stellen wir Ihnen ohne Aufschlag
in Rechnung
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In den Nachtstunden von 22.00
Uhr bis 06.00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen erlauben wir
uns einen Aufschlag von 100
% auf unseren Stundensatz geltend zu machen.
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Unsere Preise verstehen sich
zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
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Die Bezahlung unserer Tätigkeit
hat 14 Tage nach Rechnungserhalt, rein netto auf unser Konto zu
erfolgen.
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Kosten
Havarie - Ausland
Für unsere
Tätigkeit im Ausland berechnen wir unseren Auftraggebern:
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Besichtigung, Ermittlung
im Ausland durch zwei Personen
bzw.
Tagespauschale inkl. Abreisetag und Tag der Rückkunft
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EUR
100,-- pro Stunde
EUR 800,-- pro Tag
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Ausarbeitung, Ermittlungen
nach Rückkunft, etc
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EUR 70,-- pro Stunde
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Schreibarbeit, etc
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EUR 45,-- pro Stunde
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Wege- und Wartekosten bei
Stundenweiser Abrechnung
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EUR 80,-- pro Stunde
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Kilometerpauschale bei
Fahrten mit dem PKW
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EUR -,45 pro
km
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Alle weiteren Kosten wie
Fotos, Fotokopien, Telefon, Porto, nach Anfall.
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Reisekosten, wie Flug- oder
Bahntickets, Übernachtungen, für 2 Personen etc. stellen wir
Ihnen nach Anfall in
Rechnung. (Unter Reisekosten verstehen wir: Flugtickets Economy-Class soweit verfügbar oder zeitlich zu
realisieren; Zugtickets 2. Klasse, soweit zumutbar; Kosten für Mietwagen
oder Taxi; Übernachtung für 2 Personen im Hotel je nach Verfügbarkeit,
Kosten für die Besorgung von Visa und anderen Genehmigungen.)
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Kosten für von uns
hinzugezogene externe Sachverständige stellen wir Ihnen ohne Aufschlag in
Rechnung
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In den Nachtstunden von
22.00 Uhr bis 06.00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen erlauben wir uns
einen Aufschlag von 100 % auf unseren Stundensatz geltend zu machen.
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Für Arbeiten in extremen Situationen,
wie extremer Witterung, oder in entlegenen Gebieten
erlauben wir uns einen
Aufschlag in Höhe von 50 - 100 % zu berechnen.
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Unsere Preise verstehen
sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
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Die Bezahlung unserer Tätigkeit
hat 14 Tage nach Rechnungserhalt, rein netto auf unser Konto zu
erfolgen.
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Wir erlauben uns bei
größerem Einsatz finanzieller Mittel, wie Flugreisen, etc. bei uns nicht
bekannten Auftraggebern
Vorkasse zu verlangen.
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Auslagen vor Ort, wie z. B.
für Hilfstätigkeiten oder Gefälligkeiten von Behörden werden Ihnen
auch ohne Beleg hierfür in
Rechnung gestellt, soweit Sie nicht ausdrücklich von solchen Zahlungen
abstand nehmen.
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Kosten
Regressführung
Nach Vereinbarung
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